14.06.2024

Luftverkehrssteuer in Deutschland erhöht

Die deutsche Bundesregierung hat die Luftverkehrssteuer zum 1.5.2024 angehoben – betroffen sind alle Abflüge ab Deutschland.

Luftverkehrssteuer in Deutschland erhöht

Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz der Bundesregierung ist Ende März 2024 in Kraft getreten. Es sieht unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer für Abflüge von deutschen Flughäfen ab 1.5.2024 vor.

Die Erhöhung beträgt je nach Distanz und pro Passagier:

· „Distanzklasse I“ (Europa): plus 3 €

· „Distanzklasse II“ (Nordafrika, mittlerer Osten): plus 7 €

· „Distanzklasse III“ (Fernstrecke): plus 14 €

Die Fluggesellschaften dürfen diese zusätzliche Abgabe weitergeben. Das EU-Recht und auch das Deutsche Reisevertragsrecht (§ 651f BGB) sehen ausdrücklich vor, dass der Veranstalter die gestiegenen Beförderungskosten wiederum an den Reisegast weitergeben kann. Wir weisen in unseren Katalogen bei den Allgemeinen Reisebedingungen, Absatz VI. 1, darauf hin.

Nachbelastungen für die „Distanzklassen II und III“

Wir haben daher bei allen bis einschließlich 22.3.2024 getätigten Studiosus- und Marco Polo Buchungen mit Abreise ab dem 1.5.2024 und ab einem deutschen Flughafen Nachbelastungen vorgenommen – allerdings nur für die „Distanzklassen II und III“. Die Mehrkosten für die „Distanzklasse I“ haben Studiosus und Marco Polo übernommen.

Die rund 8000 betroffenen Gäste haben eine neue Buchungsbestätigung mit dem erhöhten Reisepreis erhalten. Bei Buchungen ab dem 23.3.2024 ist die erhöhte Luftverkehrssteuer bereits im Flugpreis inkludiert.

Abflüge ab Österreich, der Schweiz und Luxemburg sind von der Anpassung nicht betroffen, auch wenn an deutschen Flughäfen umgestiegen wird.