14.06.2024

Buchung: Angabe des Geburtsdatums künftig verpflichtend

Immer öfter müssen wir bei der Reservierung der einzelnen Programmpunkte auf unseren Reisen nicht nur die Namen, sondern auch die Geburtsdaten der Gäste angeben. Ein neues Pflichtfeld in unseren Buchungssystemen erleichtert das Prozedere – und erspart auch euch Extraarbeit.

Buchung: Angabe des Geburtsdatums künftig verpflichtend

Ob der Besuch der Alhambra in Granada, die Buchung von Fährfahrten in Skandinavien oder die neue Eintrittsgebühr für Venedig: Bei immer mehr touristischen Leistungen ist bei der Reservierung die Angabe des Geburtsdatums erforderlich. Das betrifft auch uns als Reiseveranstalter, wenn wir für unsere gemeinsamen Kundinnen und Kunden solche Reservierungen für Programmleistungen vornehmen.

Aktuell fragen wir die benötigten Informationen nachträglich bei den Gästen an – entweder direkt oder auch über das buchende Reisebüro. Je nach Sehenswürdigkeit oder Transportunternehmen können sich solche Anforderungen auch unterjährig ändern und unsere Anfragen entsprechend sehr kurzfristig vorkommen.

Weniger Aufwand durch neues Pflichtfeld

Bei einigen unserer Reisen, zum Beispiel von Studiosus family oder Marco Polo YOUNG LINE TRAVEL, ist die Angabe des Geburtsdatums schon seit Längerem erforderlich. Um den Aufwand rund um die Reservierung der touristischen Leistungen für euch und unsere gemeinsamen Kundinnen und Kunden zu reduzieren, gibt es ab Juli in unseren Buchungssystemen für alle Reisen ein neues Pflichtfeld, in das das Geburtsdatum der Reiseteilnehmer eingetragen werden muss.

Die Angabe der Geburtsdaten aller Reisenden ist auch aufgrund einer Vorgabe des Deutschen Reisesicherungsfonds notwendig. Diese benötigt der Fonds zur organisatorischen Abwicklung im Fall eines Anspruchs auf Entschädigung.