31.03.2022

Flugbuchung: Erfassung der Kundenkontaktdaten zwingend erforderlich

Flugbuchung: Erfassung der Kundenkontaktdaten zwingend erforderlich

Schon vor längerer Zeit hat der Dachverband der Fluggesellschaften, die IATA, eine Bestimmung erlassen, die Reisebüros und Veranstalter bei der Flugbuchung zur Abfrage von Handynummer oder E-Mail-Adresse des Gastes verpflichtet. Das hat mehrere Vorteile.

Um der IATA-Vorgabe nachzukommen, haben Studiosus und Marco Polo ihren Buchungsprozess so angepasst, dass grundsätzlich bei jeder Buchung in entsprechenden Pflichtfeldern die Kontaktdaten abgefragt werden. Das heißt, ohne Angabe von Handynummer oder E-Mail-Adresse des Kunden ist eine Buchung nicht möglich. Gerade bei Flugreisen ist es besonders wichtig, dass die Daten aktuell und korrekt sind – und dass die Kunden darüber auch während der Reise erreichbar sind.

Die Vorteile der Kontaktdatenerfassung: Passagiere erhalten bei Flugzeitänderungen oder Flugausfällen schneller Informationen und potentielle Corona-Infektionsketten können einfacher nachverfolgt werden.

Immer mehr Regressforderungen

Wie wichtig die korrekte Umsetzung der IATA-Bestimmung 830d ist, zeigt eine aktuelle Entwicklung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist es in letzter Zeit vermehrt zu Regressforderungen von Gästen gekommen, die nicht rechtzeitig über kurzfristige Flugausfälle oder Flugplanänderungen informiert wurden – zum Beispiel, weil die buchenden Reisebüros ihre eigenen Kontaktdaten angegeben hatten und die Informationen aufgrund von Kurzarbeit nicht rechtzeitig weiterleiten konnten.

Bitte beachten Sie, dass wir solche Regressforderungen an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Kontaktdaten des Kunden bei der Buchung nicht oder falsch angegeben haben.

Daten in Pflichtfelder eintragen

Wir bitten Sie daher, der IATA-Vorgabe nachzukommen und stets unmittelbar bei der Buchung in die entsprechenden Pflichtfelder in den Buchungssystemen die Handynummer und/oder E-Mail-Adresse Ihrer Kundinnen und Kunden einzutragen.

Falls es vorkommen sollte, dass der Kunde tatsächlich weder über eine Handynummer noch eine E-Mail-Adresse verfügt, können Sie notfalls im Feld „Mobile“ den Hinweis „CTCR refused“ und im Feld „E-Mail“ die Adresse „refused@studiosus.com“ eingeben. Wichtig: Bei Anwendung dieses Vorgehens können trotzdem Regressforderungen auf Sie zukommen, wenn Informationen den Kunden nicht rechtzeitig erreichen.