19.11.2021

Geimpft oder genesen in den Urlaub

Bei Studiosus gelten seit dem 1. Oktober 2021 neue Teilnahmevoraussetzungen - damit sind unsere Reisen sicherer und leichter durchführbar.

Geimpft oder genesen in den Urlaub

Ob bei der Einreise oder beim Zutritt zu Sehenswürdigkeiten, Restaurants und Geschäften: Viele Länder haben ihre Corona-Sicherheitsbestimmungen verschärft.

Immer mehr Einschränkungen für Nichtgeimpfte

Dabei gibt es oft einen entscheidenden Unterschied: Während die Bestimmungen für Geimpfte und Genesene meist unverändert bleiben, verschärfen sich behördliche Vorgaben für die Gültigkeit von Tests mitunter deutlich. Aktuell erlauben bereits zahlreiche Länder, darunter auch einige EU- und Schengen-Staaten, nur noch Geimpften und Genesenen eine quarantänefreie Einreise. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Länder folgen.

Aber auch wenn Nichtgeimpfte quarantänefrei mit einem Test einreisen können, werden für sie Rundreisen immer schwieriger zu organisieren. So sind für Nichtgeimpfte zum Beispiel in Italien, Griechenland oder Frankreich fortlaufend Testungen nötig, da die Zertifikate nur noch maximal 48 Stunden gültig sind. Ohne diese Tests darf man in Italien seit September 2021 auch in keinem Reisebus mehr mitfahren. Erschwerend kommt hinzu, dass es insbesondere in ländlichen Regionen nur wenige Testmöglichkeiten gibt: Tests würden einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand bedeuten, der den Reiseablauf für alle Gäste der Reisegruppe massiv beeinträchtigen würde.

Neue Regelung bei Studiosus

Diese Entwicklungen und die sehr hohe Impfquote von über 97 % bei unseren Gästen haben uns dazu bewogen, die Teilnahmevoraussetzungen für alle Reisen mit Abreise ab dem 1. Oktober 2021 zu ändern: Die Teilnahme an Studiosus-Reisen ist nur noch geimpften oder von einer Corona-Erkrankung genesenen Gästen mit entsprechendem Nachweis möglich.

Damit werden Studiosus-Reisen sicherer und leichter durchführbar. Zudem gilt für Geimpfte und Genesene bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet in Deutschland aktuell keine Quarantänepflicht: Wir können daher nun nach sorgfältiger Abwägung der Lage vor Ort auch dann Reisen in beliebte Urlaubsregionen durchführen, wenn das Robert-Koch-Institut eine Region kurzfristig zum Hochrisikogebiet erklärt. Ein weiterer Vorteil: Studiosus-Gäste müssen in den Reisebussen keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen – es sei denn, örtliche Vorschriften sehen dies vor.

Unabhängig von dieser Anpassung der Teilnahmevoraus­setzungen sorgen wir selbstverständlich dafür, dass auf jeder unserer Reisen alle erforderlichen Hygienemaßnahmen, gesetzlichen Bestimmungen und offiziellen Empfehlungen berücksichtigt werden können.

Außerdem wissenswert

Wenn Sie für Ihre Kunden eine Studiosus-Reise über TOMA buchen, erhalten Sie einen Hinweis auf die für unsere Reisen geltende 2G-Regel, den Sie bestätigen müssen, um die Buchung abschließen zu können.

In den Reisebestätigungen, die Ihre Kunden nach der Buchung einer Studiosus-Reise erhalten, informieren wir die Gäste noch einmal über die geltende 2G-Regel mit folgendem Satz:

„Reiseteilnahme nur für vollständig Geimpfte oder Genesene möglich. Abhängig von der konkret gebuchten Reise kann es auch strengere Vorgaben geben, die diese Regel ersetzen.“