Flugauswahl: Laufnummer statt 3-Letter-Code
Wenn Sie nach der Flugabfrage einen konkreten Flug für Ihren Kunden auswählen möchten, müssen Sie dabei nicht den 3-Letter-Code angeben, sondern nur die Laufnummer – also zum Beispiel nicht „FRA101“, sondern nur „101“.
IATA-Bestimmung 830d: Achtung bei der Dateneingabe
Bereits vor einiger Zeit hat der Dachverband der Fluggesellschaften, die IATA, die Bestimmung 830d erlassen, die Reisebüros und Veranstalter bei der Flugbuchung zur Abfrage von Handynummer und/oder E-Mail-Adresse des Fluggastes verpflichtet. Passagiere erhalten dadurch bei Flugzeitänderungen oder Flugausfällen schneller Informationen und potentielle Corona-Infektionsketten können einfacher nachverfolgt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie im entsprechenden TOMA-Pflichtfeld immer die Daten des Kunden eingeben und nicht die Ihres Reisebüros. Sonst kann es passieren, dass die Airline bei kurzfristigen Flugänderungen Ihre Agentur kontaktiert – und Sie dann für eventuelle Versäumnisse haftbar sind.
Falls Ihr Kunde es ablehnt, seine Handynummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, müssen Sie im entsprechenden TOMA-Feld „REFUSED“ eingeben.
Details zur Bestimmung können Sie hier nachlesen.
Jetzt besonders hilfreich: Mit „I“ auf dem aktuellsten Stand
Mit dem Aktionscode „I“ können Sie sich für einen Zeitraum Ihrer Wahl alle aktuell buchbaren Reisen darstellen lassen – ein praktischer Kniff für die aktuell schwierigen Zeiten, in denen sich alles so schnell ändert.
Noch mehr Tipps und Tricks finden Sie in unserer TOMA-Benutzerhilfe.